Wer ein bestehendes Konto kündigen möchte, um zu einer anderen Bank zu wechseln, sollte folgendes beachten: Die meisten Banken lassen sich sehr viel Zeit, wenn es um die Kündigung eines Girokontos geht. Daher ist es ratsam, eine Zeitlang das alte und das neue Konto parallel laufen zu lassen. Erst wenn alles erledigt ist und sämtliche Ein- und Ausgänge über das neue Konto laufen, kann das alte Konto gekündigt werden.
Wer ein Girokonto kündigen möchte, kann die Kündigung formlos bei der Bank einreichen. In den meisten Fällen muss keine Frist eingehalten werden. Die Kündigung sollte allerdings schriftlich und nicht per Mail erfolgen und auch bestätigt werden. Sinnvoll ist ein Einschreiben mit Rückschein, dies gilt auch bei einem Girokonto bei einer Direktbank. Zeitgleich müssen die EC- und Kreditkarte unbrauchbar gemacht werden, damit kein Unfug damit getrieben werden kann. Am sichersten ist es, den Magnetstreifen zu zerstören, die Karten zu zerschneiden oder zu durchlöchern.
Generell darf keine Bank für die Auflösung oder Kündigung eines Kontos Gebühren verlangen, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn man zum Beispiel die alte Bank damit beauftragt das restliche Guthaben auf das Konto der neuen Bank zu überweisen, dann kann die ehemalige Bank dafür Gebühren verlangen.
Ebenso wie ein Kunde sein Konto bei der Bank kündigen kann, so hat auch die Bank das Recht, dem Kunden das Girokonto zu kündigen. Die Kündigungsfrist liegt in diesem Fall bei einem Monat, in Ausnahmefällen kann die Bank bei wichtigen oder schwerwiegenden Gründen das Konto auch fristlos kündigen.
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